Anmeldung
Zur Teilnahme berechtigt sind alle professionellen Künstlerinnen und Künstler, die in den Kantonen Bern oder Jura ihren Wohnsitz oder Arbeitsort haben oder zur jeweiligen Kunstszene gehören.
Dossier einzureichen: Format A4, max. 30 Seiten, Anmeldeformular, Werk-/ Projektbeschrieb, Dokumentation bisheriger Arbeiten, Lebenslauf etc.(siehe Anmeldeformular).
Ausschreibung / Anmeldung
Einsenden an:
CANTONALE BERNE JURA
c/o Kunsthalle Bern
Helvetiaplatz 1
CH-3005 Bern
oder persönliche Abgabe während den Öffnungszeiten der Kunsthalle Bern bis zum 24. August 2012.
Einsendeschluss: Freitag 24. August 2012 (Poststempel). Bitte die Dossiers nicht eingeschrieben schicken.
Der Bewerbung ist ein adressierter und ausreichend frankierter Umschlag für die Rücksendung beizulegen.
Werke
- Es werden nur Werke ausgestellt, die nicht älter als 5 Jahre sind.
- Die Werke müssen für die gesamte Ausstellungszeit zur Verfügung stehen.
- Mit der Eingabe des Dossiers erklären sich die Künstlerinnen und Künstler bereit, dass die eingereichten Arbeiten in einer oder zwei der oben genannten Institutionen gezeigt werden.
Kosten / Finanzen
- Die Künstlerinnen und Künstler sind selbst für die Produktion und den Transport (inkl. Transportversicherung) verantwortlich – auch finanziell.
- Es werden keine Rahmungen oder Gerätekosten übernommen. Vorhandene Geräte können jedoch genutzt werden.
- Am Ausstellungsort sind die Arbeiten versichert.
- Jede Institution kommuniziert die Provision selbst.
- Bei jedem Verkauf geht ein Betrag von 2 % der Verkaufssumme an den «Unterstützungsfond Bildende KünstlerInnen».
Verfahren / Wichtige Informationen
- Jede beteiligte Institution handelt bei ihrer Entscheidungsfindung in eigener Verantwortung, d.h. stellt dazu eine eigene Jury. Die Jurymitglieder werden Ende August auf den Homepages der beteiligten Institutionen publiziert.
- Alle Künstlerinnen und Künstler können maximal in zwei Institutionen ausstellen (zwei verschiedene Werke bzw Arbeiten aus verschiedenen Werkgruppen).
- Abgabetermin: Die Künstlerinnen und Künstler werden nach der Auswahl von den entsprechenden Institutionen informiert (voraussichtlich 24./25.09.2012). Modalitäten zur Abgabe und Rückgabe der gezeigten Arbeiten werden von der jeweiligen Institution bestimmt und kommuniziert.
- Mit der Eingabe zur Cantonale Berne Jura besteht keine Garantie zur Ausstellung.
- Künstlerinnen und Künstler, die in einer Cantonale Berne Jura-Jury Einsitz nehmen, dürfen nicht in jener Institution gezeigt werden, in der sie Jurymitglied sind.
- Das Dossier wird bei erfolgreicher Bewerbung erst nach Ausstellungsende zurückgeschickt bzw. mit den Werken zurückgegeben.
Prix Kunstverein Biel
Der Kunstverein Biel verleiht im Rahmen der Cantonale Berne Jura einen Förderpreis. Zugelassen sind Künstlerinnen und Künstler der Region Biel (Herkunft oder Arbeitsort), die in den letzten 2 Jahren kein Anderfuhrenstipendium erhalten haben. Der Preis besteht aus der Preissumme (CHF 1000.–), einem Zertifikat und der Möglichkeit mehrere Arbeiten in entsprechend gekennzeichnetem Rahmen innerhalb der Cantonale 2012 im CentrePasquArt in Biel zu zeigen. Der Vorstand des Kunstvereins Biel vergibt den Preis und bestimmt gemeinsam mit der ausgewählten Künstlerin, dem ausgewählten Künstler, die Werkauswahl.